Förderung Semesternetzkarte für Studierende
Die Stadtgemeinde Güssing gewährt zusätzlich zur Förderung des Landes Burgenland Studenten, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort. Das Ausmaß der Förderung beträgt 50% der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarten (z.B: Semesternetzkarte oder Monatskarte).
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Güssing zum jeweiligen Semesterbeginn (1.3./1.10.)
- Inskriptionsbestätigung als ordentlicher Hörer an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule.
- Nachweis des Erwerbs einer Semesternetzkarte oder Monatskarte
- Die Förderung kann nur bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 27. Lebensjahr vollendet.
Antragstellung:
Für das Sommersemester: jeweils vom 1.3. bis 15.7.
und für das Wintersemester: jeweils vom 1.10. bis 15.2. im Stadtamt Güssing.
Mit der Antragstellung im Stadtamt wird gleichzeitig auch die Förderung des Landes Burgenland (ebenfalls 50%) bearbeitet.
Antragsformular für die Förderung Semesternetzkarten/Monatskarten
Die neuen Richtlinien für die Förderung von Semesternetzkarten/Monatskarten