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GLASING

Ortsvorsteher: VizeBgm. Christian Garger
Glasing ist seit 1971 Ortsteil der Großgemeinde Güssing. Der Abwasserverband Mittleres Strem u. Zickenbachtal, betreibt in Glasing eine Abwasserreinigungsanlage, deren Kapazität erst vor kurzem verdoppelt wurde.

KROTTENDORF

Ortsvorsteher: Mag. Jürgen Grof
Im Westen des Stadtgebietes gelegener, seit 1940 zur Großgemeinde Güssing gehörender Ortsteil mit traumhaftem Blick auf die Burg Güssing. Infrastruktur: Besonders erwähnenswert ist die in Krottendorf ansässige Kernölmühle.

LANGZEIL

Ortsvorsteher: Romeo Schwarz
Im Süden von Güssing, wunderschön im Hügelland gelegene Streusiedlung.
Infrastruktur: In Langzeil (Zufahrt Bundesstraße B57) gibt es einen Hundeabrichteplatz des Österreichischen Rassehundevereins OERV.

 

LUDWIGSHOF

Ortsvorsteher: Sebastian Otto Müllner
Ludwigshof, seit 2006 eigener Ortsteil der Stadtgemeinde Güssing. Streusiedlung im Nordosten des Stadtgebietes.
Infrastruktur: Beherbergungsbetrieb mit Reitstall.

 

ROSENBERG

Ortsvorsteherin: Edith Weber
Südwestlich von Güssing auf einer reizvollen Anhöhe gelegene Streusiedlung mit wunderschönem Ausblick auf die Burg und die Güssinger Fischteiche. Als Sehenswürdigkeit ist eine Marienstatue aus dem Jahr 1894 zu erwähnen gestiftet von Gräfin Marie Draskovich

ST. NIKOLAUS

Ortsvorsteher: Alfred Brenner
Seit 1940 ein Ortsteil der Großgemeinde Güssing. Ursprünglich kroatische Siedlung, die auf das Jahr 1545 zurückgeht. Die alte aus dem Jahr 1545 stammende Kirche in St.Nikolaus war lange Zeit die Pfarrkirche für alle in der Umgebung von Güssing lebenden Kroaten. Seit 1649 wird die Pfarre von den Franziskanern des Klosters in Güssing mitbetreut. Die alte Kirche von St.Nikolaus ist im Jahre 1897 vollständig abgebrannt. Daraufhin wurde die noch heute bestehende Kirche von St.Nikolaus errichtet.

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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